Vollstreckung gegen erwachsene Kinder des Mieters/Schuldners

Leben erwachsene Kinder mit dem Mieter zusammen, kann mit einem allein gegen den Mieter gerichteten Räumungstitel regelmäßig auch dann gegen die Kinder vollstreckt werden, wenn diese über ein eigenes Einkommen verfügen und sich wirtschaftlich an der Miete beteiligen. Für eine gegen sie gerichtete einstweilige Verfügung gemäß § 940 a Abs. 2 ZPO besteht dann kein Rechtsschutzbedürfnis.

Transparenz in Sachen Kontenführung

1. Die Führung der Konten der Gemeinschaft nicht auf ihren Namen, sondern auf den Namen des Verwalters (offenes Treuhandkonto) entspricht regelmäßig nicht mehr den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung iSd § 21 III WEG, wenn eine Weiterführung des bisherigen offenen Treuhandkontos nicht wegen der Besonderheiten des Einzelfalles ausnahmsweise geboten ist.

Schimmelbildung; Schadensersatz; Hinweispflicht des Vermieters

Besteht die Schadensursache für Schimmelbildung in einer Kombination aus normalem Lüftungsverhalten und Möblierung bzw. Möblierung und unterbliebener überobligationsmäßiger Lüftung/Heizung, so hat der Vermieter den Entlastungsbeweis nicht geführt, weil feststeht, dass die Mietwohnung deshalb mangelhaft ist und der Vermieter hierauf nicht oder nicht in ausreichender  Weise hingewiesen hat. Ohne einen solchen konkreten auf die Mietwohnung bezogenen Hinweis liegt eine schuldhafte Pflichtverletzung der Mieter nicht vor.

Kein Schwein ruft mich an…

Der Wohnungsmieter hat neben dem Anspruch auf Strom- und Wasseranschluss grundsätzlich auch einen Anspruch darauf, dass ihm Anschlüsse für Telekommunikation zur Verfügung stehen. Der Vermieter hat für die entsprechenden Anschlussvorrichtungen zu sorgen. Ob sich daraus auch eine Verpflichtung des Vermieters ergibt, die tatsächliche mangelfreie Signalübertragung eines bestehenden Telefonanschlusses zu gewährleisten, gleich welche Ursache vorliegt, ist grundsätzlich zu verneinen.

LG Berlin, Urt. v. 12.09.2015 – 63 S 151/14