Verjährung von Ansprüchen aus Erwerbsverträgen über gebrauchte Eigentumswohnungen

„Ansprüche auf Minderung und „kleinen“ Schadenersatz fallen jedenfalls dann nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, wenn eine gebrauchte Eigentumswohnung unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft und eine Beschaffenheitsgarantie vereinbart worden ist.“
BGH, Urteil v. 24.07.2015,V ZR 145/14

Welche Unterlagen gehören der Gemeinschaft im Neubau?

„Die Eigentümergemeinschaft hat – zur ordnungsgemäßen Verwaltung – einen Anspruch auf Herausgabe folgender Unterlagen gegen den Bauträger: Baugenehmigung nebst Plänen; einen Abzug der Werkplanung; der Energieausweis; der Kanaldichtigkeitsnachweis; die Einweisung in die Haustechnik; die Bedienungsanleitung zu den technischen Einrichtungen; Heizungsanweisungen.“ Auszugsweise aus
OLG Köln, Urteil vom 13.05.2015 – 11 U 96/14

Anspruchsverdoppelung durch Beschluss?

Es besteht auch dann keine Beschlusskompetenz für die Begründung einer Unterlassungspflicht durch Beschluss, wenn es nach Gesetz oder Vereinbarung bereits einen Anspruch auf Unterlassung der Nutzung gibt, die durch den Beschluss – bei objektiver Beschlussauslegung konstitutiv – untersagt wird (Anspruchsverdoppelung).

Vorgetäuschter Eigenbedarf und Räumungsvergleich

Der Vermieter ist im Falle der Vortäuschung von Eigenbedarf – wie auch sonst bei einer schuldhaften (materiell) unberechtigten Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses – dem Mieter gemäß § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Ob ein Räumungsvergleich den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung einer Eigenbedarfssituation und dem später vom Mieter geltend gemachten Schaden unterbricht, ist im Wege der Auslegung des Vergleichs und unter Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.
BGH, Urt. v. 10.06.2015 – VIII ZR 99/14