Mieter muss Einbau von Funk-Rauchwarnmeldern dulden!
- Der Mieter kann sich im Verhältnis zu einem privaten Vermieter nicht unmittelbar auf ein Rech auf informationelle Selbstbestimmung berufen. Auch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung betrifft nicht unmittelbar das Rechtsverhältnis des Mieters zum Wohnungsvermieter oder dem Grundstückseigentümer.
- Nimmt der Vermieter den Mieter auf Duldung des Einbaus von FunkRauchwarnmeldern in Anspruch, wird der Mieter hierdurch nicht in seinen Grundrechten verletzt. Dies gilt auch dann, wenn die zum Einbau vorgesehenen Rauchwarnmelder über weitere Funktionen (hier. Möglichkeit der Fernwartung über ein Steuerungsgerät) verfügen, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind.
BVerfG, Beschluss vom 08.12.2015 1 BvR 2921/15