Doch GEMA-Gebühren für Satelliten-TV?

Der Streit um die für die Verteilung von Satelliten-TV-Signalen geforderten Lizenzgebühren geht in eine neue Runde. Nachdem die GEMA vor dem Bundesgerichtshof mit ihren gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft erhobenen Forderungen wegen der angeblich vergütungspflichtigen Weiterübertragung via Gemeinschaftssatellitenantenne empfangener Fernseh- und Radioprogramme an die einzelnen Wohnungseigentümer Schiffbruch erlitten hat (vgl.: BGH, Urt. v. 17.09.2015 – I ZR 228/14), musste nun das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg sich mit der Frage befassen, ob denn die Weiterleitung von TV-Signalen an die Mieter einer größeren Wohnanlage eine Lizenzzahlungspflicht des Eigentümers der Immobilie und Vermieters auslöst.

Dabei hat sich das Amtsgericht überraschender Weise nicht der Meinung des BGH angeschlossen

AG Charlottenburg, Urteil vom 08.09.2016 – 218 C 165/16

 

Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Erstverwalter!

1. Eine vom Bauträger in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des notariellen Erwerbsvertrags verwendete Klausel, nach der die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Verwalter oder durch einen von ihm zu bestimmenden Baufachmann erklärt wird, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

2. Wird neben dem Verwalter auch ein Sachverständiger bevollmächtigt, macht das die Abnahmeklausel nicht wirksam, sondern erst Recht unwirksam, weil dadurch die Abnahme dem Erwerber noch weiter entzogen wird.

3. Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist keine originäre Angelegenheit der Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern des einzelnen Erwerbers. Der Wohnungseigentümergemeinschaft fehlt daher die Beschlusskompetenz, einen Mehrheitsbeschluss zur Erklärung der Abnahme des Gemeinschaftseigentums zu fassen.

OLG München, Urteil v. 06.12.2016, 28 U 2388/16

 

Ein Dauerbrenner: „Was ich nicht in Anspruch nehme, zahle ich nicht“. Diesmal geht es um die Müllentsorgung

Besteht in einer Wohnungseigentumsanlage eine gemeinsame Müllentsorgung, hat ein einzelner Wohnungseigentümer keinen Anspruch darauf, dass er von der Pflicht zur anteiligen Tragung der gemeinsamen Müllkosten befreit und ihm das Aufstellen eigener Sammelgefäße ermöglicht wird.

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.04.2017 – 2-13 S 168/16

 

Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf Umsetzung eines Wohnungseigentümerbeschlusses

Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, durch eine Klage den Verwalter zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu zwingen.

LG Frankfurt/M., Beschluss vom 15.02.2017, 2-13 S 128/16