Ein Gestaltungsurteil in einer WEG-Sache kann nur mit prozessualen Rechtsmitteln angegriffen werden
Ist ein Urteil, das einen Beschluss der Wohnungseigentümer ersetzt, rechtskräftig geworden, steht mit Wirkung für und gegen die Wohnungseigentümer und deren Sondernachfolger fest, dass der (ersetzte) Beschluss gültig ist; daher kann nicht mehr geltend gemacht werden, er sei nichtig, und zwar auch dann nicht, wenn die Beschlussersetzung durch ein Versäumnisurteil erfolgt ist.
BGH, Urteil vom 16.02.2018, V ZR 148/17