§ 21 Abs. 7 WEG erfasst nicht die Einführung von Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungs-beschränkungen; ein darauf bezogener Mehrheitsbeschluss ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.
BGH, Urteil vom 22.03.2019 – V ZR 105/18
§ 21 Abs. 7 WEG erfasst nicht die Einführung von Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungs-beschränkungen; ein darauf bezogener Mehrheitsbeschluss ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.
BGH, Urteil vom 22.03.2019 – V ZR 105/18
Folgende Formularvertragsklausel im Altmietvertrag aus der Zeit vor dem 1.1.1983 ist im frei finan-zierten Wohnungsbau wirksam:
„Der Mieter erklärt sich bereit, einen Baukostenzuschuss in Höhe von DM 2.000,00 […] und eine Mietkaution in Höhe von DM 500,00 […] bei Vertragsabschluss zu zahlen. Beide Beträge sind unverzinslich […].”
BGH, Beschluss vom 21.08.2018, VIII ZR 92/17
Ist ein Vergemeinschaftungsbeschluss nichtig, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft den Be-schluss während eines bereits laufenden Rechtsstreits durch einen Wohnungseigentümer fasst?
Zwar besteht in der Regel hierzu keine Pflicht, wenn die Eigentümergemeinschaft sich jedoch hierzu entscheidet, stellt sich für den einzelnen Eigentümer die Frage, ob ihm insoweit nun die Hände gebun-den sind.
Ist die gem. § 22 Abs. 1 WEG notwendige Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung auch außerhalb eines formellen Beschlussverfahrens möglich?
Beitreibung der Kosten für die Beglaubigung einer Verwalterzustimmung beim Erwerber unzulässsig