Einführung von Vertragsstrafen durch Mehrheitsbeschluss?
§ 21 Abs. 7 WEG erfasst nicht die Einführung von Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungs-beschränkungen; ein darauf bezogener Mehrheitsbeschluss ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.
BGH, Urteil vom 22.03.2019 – V ZR 105/18