Müllmanagementsystem: Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots?

Wurde ein die Betriebskosten auslösender Dienstleistungsvertrag bereits vor Abschluss des Wohnraummietvertrags geschlossen, kann eine mögliche Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots als Nebenpflicht des Vermieters schon wegen einer zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestehenden mietvertraglichen Rücksichtnahmepflicht nicht in der Eingehung dieser Verbindlichkeit gesehen werden.
Vielmehr kommt eine Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots nur in Betracht, soweit dem Vermieter
– im Falle eines nicht angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses – eine Korrektur der zu überhöhten
Kosten führenden Maßnahme während des Mietverhältnisses – beispielsweise durch Kündigung eines
Vertrags mit ungünstigen Bedingungen – möglich und wirtschaftlich zumutbar gewesen wäre und er
diese Möglichkeit nicht ergriffen hat.2302-wegnews-wirtschaftlichkeit

Fristgebundene Anfechtungs- und fristungebundene Nichtigkeitsklage gegen die richtige Prozesspartei

Werden in einer nach dem 30.11.2020 bei Gericht eingegangenen Beschlussmängelklage entgegen §
44 Abs. 2 Satz 1 WEG die übrigen Wohnungseigentümer als Beklagte bezeichnet, kann die Klage nur
dann als gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) gerichtet zu verstehen sein, wenn
sich ein entsprechender Wille zweifelsfrei aus dem übrigen Inhalt der Klageschrift ergibt. Für eine
solche Annahme genügt nicht bereits die Nennung des Verwalters im Anschluss an die Parteibezeichnung2302-wegnews-nichtigkeitsklage

Beschlussersetzung nach Verweigerung des Anbaus eines Außen-Aufzugs an einer Jugendstilvilla

Bloße architektonische Disharmonien, wie sie häufig durch den Anbau von Außenaufzügen entstehen,
haben nicht das Gewicht einer grundlegenden Umgestaltung der gesamten Wohnanlage.

Für das „Ob“ (irgend-)eines Aufzugs ist von Bedeutung, ob der Anbau eines/jedes denkbaren Aufzugs
nur im Teilbereich „Hinterhaus“ ein krasser Eingriff in die äußere Gestalt der maßgeblich vom Vorderhaus geprägten Gesamtanlage wäre, der unweigerlich deren charakteristisches Aussehen maßgeblich umgestalten würde2302-wegnews-anbau-aufzug

Durchführung von Beschlüssen durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)

Nach dem seit dem 1.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die Pflicht zur Durchführung
von Beschlüssen der Wohnungseigentümer nicht mehr den Verwalter, sondern die Gemeinschaft der
Wohnungseigentümer (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 8.6.2018 – V ZR 125/17, ZMR 2018, 777 =
BGHZ 219, 60 Rn. 15).2302-wegnews-durchfuehrung-beschluesse

Entziehung des Wohnungseigentums bei jahrelanger Verweigerung von Instandhaltungsmaßnahmen

Die Entziehung des Wohnungseigentums bei jahrelanger Verweigerung von Instandhaltungsmaßnahmen (hier Fenster) kann begründet sein. 2207-wegnews-entziehung-eigentum – allgemein

Störung des gemeinschaftlichen Eigentums – Rückermächtigung eines Eigentümers

Wird ein Eigentümer von der WEG rückermächtigt, gegen Störungen eines anderen Eigentümers vorzugehen, so ist dieser Beschluss nicht nichtig, wenn der Störer von der Beschlussfassung ausgenommen wurde2207-wegnews-beirat-rueckermächtigung-et – allgemein

Nichtigkeit eines Beschlusses bei Verstoß gegen die Bauordnung

Wird gegen geltende Bauvorschriften verstoßen, so führt das zur Nichtigkeit des entsprechend gefassten Beschlusses. 2206-wegnews-nichtigkeit-beschluss-verstoß-bauordnung-allgemein