Amtsniederlegung durch den Verwalter

Darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Wohnungseigentümergemeinschaft sich von ihrem Verwalter aus wichtigem Grund vorzeitig lösen kann, wird viel geschrieben (und gestritten.) Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen und welche Rechtsfolgen sind zu beachten, wenn die Wohnungseigentümer (berechtigt oder unberechtigt) den WEG-Verwalter aus dem Amt entfernen und den Verwaltervertrag (fristlos) kündigen wollen?

Was aber, wenn einmal der Verwalter von seinen Eigentümern „die Nase voll“ hat und er die Wohnungseigentümergemeinschaft kurzerhand vor die Tür setzen will? Hierzu hat sich das AG Hamburg-Blankenese mit beachtlichen Ergebnissen geäußert

 

vgl.: AG Hamburg-Blankenese, Urt. v. 05.01.2016 – 539 C 47/15