Beitreibung von Hausgeldrückständen ohne Ermächtigung?

Nicht nur die Anforderung von Hausgeldern durch den Verwalter, sondern auch deren gerichtliche Beitreibung zählt nach neuem Recht zur ordnungsmäßigen Verwaltung und es bedarf dafür keines Ermächtigungsbeschlusses der Wohnungseigentümer mehr.

LG Dortmund, Beschluss vom 19.03.2021 Az. 1 S 263/ 20