Beschlussersetzung nach Verweigerung des Anbaus eines Außen-Aufzugs an einer Jugendstilvilla
Bloße architektonische Disharmonien, wie sie häufig durch den Anbau von Außenaufzügen entstehen,
haben nicht das Gewicht einer grundlegenden Umgestaltung der gesamten Wohnanlage.
Für das „Ob“ (irgend-)eines Aufzugs ist von Bedeutung, ob der Anbau eines/jedes denkbaren Aufzugs
nur im Teilbereich „Hinterhaus“ ein krasser Eingriff in die äußere Gestalt der maßgeblich vom Vorderhaus geprägten Gesamtanlage wäre, der unweigerlich deren charakteristisches Aussehen maßgeblich umgestalten würde2302-wegnews-anbau-aufzug