Beschlussfassung vorbehaltlich Beiratsabsprache oder Zustimmung?
Unklar ist, ob die Formulierung „In Abstimmung mit …“ Vetorechte oder Mehrheitszustimmungen der nicht näher genannten Mitglieder des Bauausschusses beinhalten soll. Nachträgliche Erläuterungen sowie Sonderwissen von Verwalter oder Eigentümer können zur Rettung eines Beschlusses nicht erfolgreich ins Feld geführt werden. Maßgeblich für eine Bewertung eines Eigentümerbeschlusses ist immer der Zeitpunkt der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung.