Bezeichnung der Tagesordnungspunkte reicht auch für eng verwandte Beschlüsse aus
Die Wohnungseigentümer haben auch mit naheliegenden, mit der Bezeichnung in der Einladung eng verbundenen Beschlüssen zu rechnen.
Wird also in der Einladung die Zusammenlegung dreier Müllplätze thematisiert, ist auch mit alternativen Standorten oder deren Zusammenlegung von nur zwei Stellplätzen zu rechnen.
LG München I, Beschluss vom 07.12.2017 – 1 S 5856/17