Doch GEMA-Gebühren für Satelliten-TV?
Der Streit um die für die Verteilung von Satelliten-TV-Signalen geforderten Lizenzgebühren geht in eine neue Runde. Nachdem die GEMA vor dem Bundesgerichtshof mit ihren gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft erhobenen Forderungen wegen der angeblich vergütungspflichtigen Weiterübertragung via Gemeinschaftssatellitenantenne empfangener Fernseh- und Radioprogramme an die einzelnen Wohnungseigentümer Schiffbruch erlitten hat (vgl.: BGH, Urt. v. 17.09.2015 – I ZR 228/14), musste nun das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg sich mit der Frage befassen, ob denn die Weiterleitung von TV-Signalen an die Mieter einer größeren Wohnanlage eine Lizenzzahlungspflicht des Eigentümers der Immobilie und Vermieters auslöst.
Dabei hat sich das Amtsgericht überraschender Weise nicht der Meinung des BGH angeschlossen
AG Charlottenburg, Urteil vom 08.09.2016 – 218 C 165/16