Ein Dauerbrenner: „Was ich nicht in Anspruch nehme, zahle ich nicht“. Diesmal geht es um die Müllentsorgung
Besteht in einer Wohnungseigentumsanlage eine gemeinsame Müllentsorgung, hat ein einzelner Wohnungseigentümer keinen Anspruch darauf, dass er von der Pflicht zur anteiligen Tragung der gemeinsamen Müllkosten befreit und ihm das Aufstellen eigener Sammelgefäße ermöglicht wird.
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.04.2017 – 2-13 S 168/16