Grunderwerbsteuer: Erhaltungsrücklage irrelevant

Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Teileigentum ist der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.

BFH, Urteil vom 16.09.2020; Az. II R 49/17