Instandsetzung auf den Beirat delegiert – haftet der Verwalter für Schadenersatz?

1. „Wird die Auftragsvergabe einer Sanierungsmaßnahme durch die Gemeinschaft auf die Verwaltung und den Beirat delegiert, liegt eine Pflichtverletzung des Verwalters und damit verbunden ein Schadenersatzanspruch nicht vor.
2. Der Verwalter schuldet regelmäßig keine bauleitende Überwachung.“
AG Hamburg-Barmbek, Urt. v. 27.05.2016 – 883 C 11/14