Kündigung wegen übler Nachrede?
„Massive Anschuldigungen einer Mietpartei gegen den Vermieter rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses kann dem Vermieter nicht zugemutet werden. Eine kurze Räumungsfrist war geboten.“
AG München, Urt. v. 19.03.2015 – 412 C 29251/14 WEG