Kündigungsverzicht im Wohnraummietvertrag

Mieter und Vermieter sind sich einig, dass das Mietverhältnis eine feste Laufzeit haben soll. Wie kann das Wohnraummietverhältnis rechtssicher als Zeitmietverhältnis ausgestaltet werden? Eine Möglichkeit bietet sich in Form der Vereinbarung eines sog. Wechselseitigen Kündigungsverzichts im Mietvertrag an. Ob solche Formulierungen überhaupt möglich und zudem verbraucherschutzrechtlich zulässig sind, hat der Bundesgerichtshof in einer neuen Entscheidung untersucht und positiv entschieden (vgl.: BGH, Urt. v. 23.8.2016 – VIII 23/16).