Ladung zur Versammlung ohne Einhaltung der Frist von 14 Tagen – folgenschwer?

„1. Die Nichteinhaltung der Ladungsfrist gemäß § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG stellt alleine keinen Grund für die Ungültigkeit der auf der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse dar. Der Anfechtende muss darlegen, dass ihm gerade aufgrund dieses Fehlers die Mitwirkung auf der ETV versagt war (entg. LG München I, IMR 2015, 238). 2. Ist ein Nichteigentümer Mitglied des Verwaltungsbeirats, steht ihm das Recht zur Anwesenheit auf der Eigentümerversammlung nur insoweit zu, als sein spezifischer Aufgabenbereich betroffen ist.“

AG Idstein, Urt. v. 07.09.2015 – 32 C 7/15.