Mieterhöhung durch den Verwalter auch ohne expliziten Hinweis auf die Vertretungsstellung wirksam

Ein durch einen Hausverwalter ausgesprochenes Mieterhöhungsverlangen ist auch dann formell wirksam, wenn es nicht ausdrücklich im Namen des Vermieters begehrt wird. AG Dresden, Urteil vom 29.08.2016, Az.146 C 310/16