Beitreibung der Kosten für die Beglaubigung einer Verwalterzustimmung beim Erwerber unzulässsig
Aktuelles
Eigentümerversammlung im Freien während der COVID-19 Pandemie?
Angesichts pandemiebedingter Einschränkungen für Zusammenkünfte von Menschen aus verschiedenen Haushalten soll eine Eigentümerversammlung unter freiem Himmel zulässig sein.
Leitsätze aus NJW-Spezial, 2020, 643
AG Berlin-Wedding, Urt. v. 13.7.2020, Az. 9 C 214/20
Absage einer Eigentümerversammlung während der COVID-19 Pandemie
Eine am Tag der Einladung noch zulässige, später aber aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorgaben unzulässige Versammlung abzusagen, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.
LG Meiningen, Beschl. v. 04.08.2020, Az. 4 T 119/20
Vertragsstrafen im WEG („Vögel füttern“)?
- Der Beschluss einer Wohnungseigentümerversammlung, für jedes verbotswidrige Vogelfüttern eine Vertragsstrafe von 400 Euro festzusetzen, ist evident nichtig, da § 21 Abs. 7 WEG keine Beschlusskompetenz enthält, mit Mehrheitsbeschluss eine Vertragsstrafenregelung einzuführen.
- Da nichtige Beschlüsse ipso jure keine Wirkungen entfalten, besteht grundsätzlich kein Vollzugsinteresse der Gemeinschaft, das ein einstweiliges Aussetzungsinteresse des betroffenen Eigentümers begründen könnte.
- Ausnahmsweise kann die einstweilige Aussetzung evident nichtiger Beschlüsse aber aus deklaratorischen Gründen erfolgen, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass versucht wird den Beschuss zu vollziehen und dadurch der Antragsteller erheblichen Zahlungsforderungen ausgesetzt wäre.
LG Frankfurt/Main, Beschl. v. 01.10.2020 Az. 2-13 T 64/20
Minderung bei Baulärm?
- Erhöhte Geräusch- und Schmutzimmissionen wegen der Errichtung eines Neubaus in einer Baulücke auf einem Nachbargrundstück stellen bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gem. § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung dar, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB hinnehmen muss.
- Allein die Vorstellung des Mieters über die Freiheit der Wohnung von Baustellenlärm führt zu keiner konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung.
- Erforderlich ist zumindest, dass der Vermieter zustimmend reagiert.
BGH, Urteil vom 29.04.2020; Az. VIII ZR 31/18
Kein Härteeinwand trotz Schonfristzahlung
Der nach Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB gegebene Anspruch des Mieters auf Fortsetzung des Mietverhältnisses ist nach § 574 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen, wenn ein Grund vorliegt, der den Vermieter zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt.
Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Vermieter die außerordentliche Kündigung erklärt hat; es genügt, wenn dem Vermieter bei Zugang der ordentlichen Kündigung (auch) ein Recht zur fristlosen Kündigung zusteht.
BGH, Urt. v. 01.07.2020; Az. VIII ZR 323/18