Sondervergütung im Verwaltervertrag zulässig?

Eine Vereinbarung im Verwaltervertrag für bestimmte (Sonder-)Vergütungen (z. B. Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen, Betreuung größerer Baumaßnahmen und die Abwicklung von Versicherungsschäden (auch) im Sondereigentum) entsprechen ordnungsmäßiger Verwaltung.

BGH, Urteil 11.06.2021, V ZR 215/20