Störung des gemeinschaftlichen Eigentums – Rückermächtigung eines Eigentümers
Wird ein Eigentümer von der WEG rückermächtigt, gegen Störungen eines anderen Eigentümers vorzugehen, so ist dieser Beschluss nicht nichtig, wenn der Störer von der Beschlussfassung ausgenommen wurde2207-wegnews-beirat-rueckermächtigung-et – allgemein