Streit um Flurfenster „auf kipp“!

Der Beschluss, der dem Hausmeister oder dessen Stellvertreter die ausschließliche Befugnis zum Öffnen und Schließen des Hausflurfensters überträgt, ist nichtig. LG Koblenz, Urt. v. 22.8.2016 – 2 S 15/16