Vergütungspflicht von Gemeinschaftsantennenanlagen
Für einige Aufregung unter Wohnungseigentümern sorgten die GEMA sowie die VG Media GmbH, die an Verwalter und Eigentümer von Wohnungseigentumsanlagen herangetreten sind und die Zahlung von Lizenzgebühren für die Kabelweitersendung von Hörfunk und Fernsehprogrammen verlangt haben. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft keine Vergütung für die Weiterleitung von Satellitenhörfunk- oder Satellitenfernsehprogrammen an die Empfangsgeräte der Wohnungseigentümer schuldet.
BGH, Urt. v. 17.09.2015 – I ZR 228/14