Verkehrssicherungspflicht von Eigentümer und Verwalter!

Wer mit seinem Pkw als Besucher nachts gegen einen in Höhe von 30-40cm abgeschnitten Baumstumpf fährt, der nicht erkennbar oder behindernd in die Zufahrt zu einem vermieteten Objekt hineinragt, der kann weder Eigentümer noch Verwalter hierfür haftbar machen.

AG Oldenburg, Urteil v. 03.03.2016 – 4 C 4326/15