Voraussetzungen der „werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft“
Wann entsteht eigentlich die Wohnungseigentümergemeinschaft? Eine Frage, die banal klingt, mit deren Beantwortung aber handfeste wirtschaftliche Interessen verbunden sind. Denn bei der Errichtung von Bauträgerobjekten werden die fertiggestellten Eigentumswohnungen regelmäßig bereits genutzt, während der Erwerber noch gar nicht im Grundbuch eingetragener Wohnungseigentümer ist. Wer stimmt den nun in der Eigentümerversammlung ab und hat das Hausgeld zu zahlen? Der noch im Grundbuch eingetragene Bauträger oder der die Wohnung schon nutzende Käufer? In einer ständigen Abfolge von Grundsatzentscheidungen muss sich der BGH daher den Fragen der Praxis zur Rechtsfigur der „werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft“ stellen. BGH, Urt. v. 11.12.2015 – V ZR 80/15