Zur Darlehensaufnahme durch Wohnungseigentümergemeinschaften
Umfassende Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen erfordern einen nicht geringen finanziellen Einsatz der Wohnungseigentümer. Vielfach wurde versäumt, durch frühzeitiges Ansparen einer ausreichenden Instandhaltungsrückstellung für ein angemessenes finanzielles Polster zu sorgen. Daher stehen viele Wohnungseigentümergemeinschaften vor der Entscheidung, entweder eine Sonderumlage zu erheben, die oftmals die Finanzkraft der einzelnen Eigentümer überfordert oder, gerade wenn energetische Sanierungen anstehen, einen langfristigen Kredit aufzunehmen. Der BGH hat sich nunmehr dazu geäußert, unter welchen Voraussetzungen er eine auch langfristige Kreditaufnahme durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für rechtmäßig hält.
BGH, Urt. v. 25.09.2015 – V ZR 244/14