Aktuelles und News

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) kann zwar die Herstellungsansprüche der Erwerber an sich ziehen, sie ist aber nicht befugt, die Abnahme der Werkleistung zu erklären. Haben die Parteien eines Bauvertrags die Möglichkeit von Teilabnahmen nicht vereinbart, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das Werk gegen den Willen des Auftragnehmers in Teilen abzunehmen. OLG München, Urteil vom 22.03.2022, 28 U 3194/21
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Der Vermieter muss es sich zurechnen lassen, wenn die für ihn tätige Hausverwaltung trotz Kenntnis davon, dass der per Aushang angekündigte Termin für die Entfernung nicht gekennzeichneter Fahrräder im Hof ungenutzt verstrichen war, die betroffenen Mieter im Hause nicht informierte, dass ein neuer Termin von dem Entsorgungsunternehmen vorgesehen war. Eine sofortige Vernichtung durch das Entsorgungsunternehmen scheidet aus. AG Mitte (Berlin), Urteil vom 07.02.2022, 20 C 206/21
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Eine Ausnahme vom Stimmrecht des zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers ist dann zu machen, wenn ein wichtiger Grund für seine Abberufung aus dem Verwalteramt und für eine (außerordentliche) Kündigung des Verwaltervertrags vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 19.09.2002 - V ZB 30/02, IMRRS 2003, 0036). Die bloße wirtschaftliche Verbundenheit zwischen dem Mehrheitseigentümer und der Verwaltung über eine Konzerngesellschaft führt zu keinem Stimmrechtsausschluss bei der Abstimmung über die Abberufung der Verwaltung. LG Hamburg, Urteil vom 02.02.2022 - 318 S 31/21 (nicht rechtskräftig)
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Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, der das Abstellen von Elektro-Autos in der Tiefgarage bis auf weiteres untersagt, macht den individuellen Rechtsanspruch des § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG zunichte und verstößt damit gegen ein wesentliches gesetzgeberisches Ziel der WEG-Reform. Ein solcher Beschluss verstößt gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, auch wenn man zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft als wahr unterstellt, dass die Brandgefahr bei Elektrofahrzeugen größer ist als bei den Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. AG Wiesbaden, Urteil vom 04.02.2022, 92 C 2541/21
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Die Gestattung (nur/allein) des Einbaus eines Klimageräts unter dem Vorbehalt, dass Ansprüche wegen störender Emissionen unberührt bleiben, scheitert nicht an § 20 Abs. 4 WEG. Der Einbau der Klimaanlage als solcher bewirkt noch keine Nachteile für die Miteigentümerin; diese können erst mit dem Betrieb der Klimaanlage entstehen. AG Ludwigshafen, Urteil vom 26.01.2022 - 2p C 88/21
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Für die Erstellung einer Jahresrechnung ist nach Inkrafttreten des WEMoG nicht mehr der alte, noch vor Erstellung abberufene Verwalter zuständig. Zuständig ist nach der Neufassung des WEG nunmehr die Eigentümergemeinschaft selbst, handelnd durch den neu bestellten Verwalter als Organ der Gemeinschaft. AG Kassel, Urteil vom 11.11.2021 – 800 C 1850/21
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1. Die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung ist nach neuem Recht gegeben, wenn mindestens ein stimmberechtigter Eigentümer an der Versammlung teilnimmt. 2. Bei der Anbringung eines Klimageräts handelt es sich um eine bauliche Veränderung. 3. Jede bauliche Veränderung bedarf eines wirksamen Beschlusses durch die Eigentümerversammlung. Selbst in dem Fall, dass eine Ermessensreduzierung auf null vorläge, wäre zu verlangen gewesen, dass ein entsprechender formeller Antrag an die Eigentümergemeinschaft herangetragen und von dieser beschieden wird. AG Biedenkopf, Urteil vom 08.04.2021, Az. 50 C 220/20
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Von einer nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV ist auch dann auszugehen, wenn zwar die Wohnung über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler, jedoch die verbundene zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage nicht über den nach § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV vorgesehenen Wärmemengenzähler verfügt. BGH, Urteil vom 12.01.2022, Az. VIII ZR 151/201
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Erfolgt die Einladung zu einer Eigentümerversammlung durch einen Dritten, den der Verwalter umfassend mit sämtlichen Verwaltungsaufgaben betraut hat und der faktisch die Verwaltung führt, liegt eine systematische Missachtung der Regeln des Wohnungseigentumsrechts vor. Die gefassten Beschlüsse sind dann, ohne dass es auf eine Kausalitätsprüfung ankommt, für ungültig zu erklären (Anschluss an BGH, V ZR 64/20, ZMR 2021, 402).

LG Frankfurt/M., Urteil vom 13.12.2021, Az. 2-13 S 75/20

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Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HeizkostenV kommt es nicht zwingend darauf an, dass sich diese in demselben Gebäude wie diejenigen befinden, für die eine Schätzung des Wärmeverbrauchs zu erfolgen hat. BGH, Urteil vom 27.10.2021, Az. VIII ZR 264/19
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