Aktuelles und News
1. Ein Anspruch auf eine bestimmte Heizleistung unabhängig davon, ob die vereinbarten oder üblichen Raumtemperaturen erreicht werden oder nicht, besteht nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
2. Werden bestimmte Temperaturen in den technischen Anschlussbedingungen zum Wärmelieferungsvertrag genannt, begründet dies keine Beschaffenheitsvereinbarung für die zu errichtende Wohnung.
3. Wird keine gesonderte Vereinbarung über die Heizleistung getroffen, ist für den üblichen Gebrauch einer Wohnung von einer erreichbaren Raumtemperatur von 20 Grad für Wohnräume und 24 Grad für das Bad auszugehen.
OLG Hamburg, Urteil vom 30.12.2020, Az. 4 U 21/20; BGH, Beschluss vom 19.08.2021 - VII ZR 77/21 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)
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Die Kosten der Fällung eines - wie hier - morschen, nicht mehr standsicheren Baums sind grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV.
BGH, Urteil vom 10. November 2021 - Az. VIII ZR 107/20
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In der Gemeinschaftsordnung (GO) einer Mehrhausanlage können für die Tiefgarage und die Wohngebäude auch dann weitgehend verselbständigte Untergemeinschaften gebildet werden, wenn die Tiefgarage zugleich als Fundament der Wohngebäude dient.
BGH, Urteil vom 12.11.2021, Az. V ZR 204/20
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Die Teilnahme an der Eigentümerversammlung war Wohnungseigentümern infolge der geltenden gesetzlichen Regelungen nicht unzumutbar erschwert, da die Durchführung einer Eigentümerversammlung unter „2-G Plus" Voraussetzungen möglich war und dies keinen Ausschluss nicht geimpfter oder infizierter Wohnungseigentümer, und damit keinen unzulässigen Eingriff in den Kernbereich der Eigentümerrechte darstellt.
AG München, Beschluss vom 06.12.2021 - 1293 C 19127/21
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§ 6 Abs. 1 COVMG gilt auch für den Fall, dass die Bestellungszeit des Verwalters bereits vor dem Inkrafttreten der vorgenannten Norm abgelaufen ist.
OLG Bamberg, Beschluss vom 01.12.2021, Az. 1 W 54/20
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Dem berechtigten Anliegen der Eigentümer, ihre WEG-Angelegenheiten auch in der Corona-Pandemie durch Beschluss zu regeln, und dem entgegenstehenden berechtigten Anliegen einzelner Eigentümer, dass Mehrheitsbeschlüsse nur nach ordnungsgemäßer Durchführung einer Eigentümerversammlung mit entsprechenden Diskussions- und Abstimmungsmöglichkeiten wirksam gefasst werden können, wird dadurch Rechnung getragen, dass die Beschlüsse einer sog. „Ein-Mann-Versammlung" nicht als nichtig angesehen werden, sondern nur als anfechtbar.
AG Augsburg, Urt. v. 30.09.2021, Az. 31 C 2231/20; IMR 2021, 512
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1. Die Delegation von Befugnissen auf den Verwalter durch einen Vorratsbeschluss und damit die Einschränkung der Entscheidungsbefugnis des einzelnen Eigentümers bedurfte bisher einer Interessensabwägung.
2. Seit 01.12.2020 gibt § 27 Abs. 2 WEG den Eigentümern die Möglichkeit, die Rechte und Pflichten des Verwalters durch Mehrheitsbeschluss einzuschränken oder zu erweitern.
LG Dortmund, Beschluss vom 30.10.2020, Az. 17 S 193/20
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Der Wohngebäude-Versicherer hat nicht für Nässeschäden aufgrund einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand einzustehen (Teil A § 3 Nr. 3 VGB 2008).
BGH, Urteil vom 20.10.2021; AZ. IV ZR 236/20
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Wurde die Verwalterin durch einen Umlaufbeschluss bestellt und ist gemäß dem Inhalt der Gemeinschaftsordnung zur Veräußerung eines Sondereigentums die Zustimmung der Verwalterin erforderlich, müssen zum korrekten Nachweis der Bewilligungsbefugnis der Verwalterin die Unterschriften sämtlicher Wohnungseigentümer öffentlich beglaubigt und dem Grundbuchamt vorgelegt werden, um die Eigentumsumschreibung zu erwirken (Leitsatz der Redaktion).
BGH, Beschluss v. 19.7.2021, NotSt (Brfg) 1/21
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Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass in Mietverträgen über Wohnraum vereinbart werden darf, dass der Mieter für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen vom Vermieter zur Verfügung gestellten kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss gebunden ist.
BGH, Urteil vom 18. November 2021, Az. I ZR 106/20
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