Eigentümer ist selbst für „Ruhestörung im Sondereigentum zuständig“!

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann Unterlassungsansprüche, die dem einzelnen Wohnungseigentümer zur Abwehr von Störungen im räumlichen Bereich seines Sondereigentums zustehen, auch dann nicht durch Beschluss an sich ziehen, wenn zugleich das Gemeinschaftseigentum von den Störungen betroffen ist.

In einem solchen Fall können nur die Ansprüche vergemeinschaftet werden, die auf die Abwehr der Störungen des Gemeinschaftseigentums gerichtet sind.

BGH, Urteil vom 24.01.2020, Az. V ZR 295/16

Verteilung von Heiz- und Warmwasserkosten bei (hohen) Rohrwärmeverlusten in der WEG

  1. § 7 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV ist auch im Wohnungseigentumsrecht auf überwiegend ungedämmte, aber nicht freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung nicht analog anwendbar (Anschluss an BGH, Urteil vom 15. März 2017 – VIII ZR 5/16, ZMR 2017, 462).
  2. In den Fällen der sog. Rohrwärmeabgabe kann eine Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs auch dann nicht nach § 9a Abs. 1 und 2 HeizkostenV erfolgen, wenn von den elektronischen Heizkostenverteilern infolge der Rohrwärmeverluste weniger als 20% der abgegebenen Wärmemengen erfasst wird.

BGH, Urteil vom 15.11.2019, V ZR 9/19

Wirksamkeit eines Beschlusses über die Zweckbindung von Beitragsleistungen zur Instandhaltungsrücklage

  1. Ein Beschluss widerspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn er die vom Gesetz vorgesehene Zweckbindung der Instandhaltungsrücklage in Bezug auf die laufenden Zuführungen aushöhlt.
  2. Dies ist der Fall, wenn dem Verwalter ein vollumfänglicher Zugriff auf die laufenden Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage ermöglicht wird, wodurch es im Ergebnis dazu kommen kann, dass keinerlei Zuführung im laufenden Wirtschaftsjahr stattfindet.

AG Köln, Urteil vom 8.10.2019, AZ. 215 C 45/19

Eigentümerversammlung an einem Pfingstmontag?

Eine Eigentümerversammlung kann am Abend des Pfingstmontags stattfinden.

LG Frankfurt am Main vom 17.12.2019, Az. 2-13 S 129/18

Neuigkeiten zum „werdenden Wohnungseigentümer“

  1. Die Anwendung der Grundsätze über die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft setzt nicht voraus, dass es sich bei dem Ersterwerb von dem teilenden Eigentümer um einen Bauträgervertrag handelt. Diese Grundsätze gelten vielmehr unabhängig davon, ob der Erwerbsvertrag eine Errichtungs-, Herstellungs- oder Sanierungsverpflichtung umfasst, für jeden Ersterwerb vom teilenden Eigentümer.
  2. Werdender Wohnungseigentümer ist auch derjenige, der nach Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rechtssinne von dem teilenden Eigentümer Wohnungseigentum erwirbt und durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung und Übergabe der Wohnung eine gesicherte Rechtsposition erlangt. Hierbei macht es keinen Unterschied, ob ein solcher Ersterwerb von dem teilenden Eigentümer während der eigentlichen Vermarktungsphase oder erst längere Zeit nach deren Abschluss erfolgt (Fortführung von Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 – V ZR 196/11, BGHZ 193, 219 Rn. 12).

BGH, Urteil vom 14.02.2020, Az. V ZR 159/19

Zum Umfang des Stimmrechts – Wohnungseigentümer, der an mehreren Einheiten beteiligt ist

Gilt das Kopfstimmrecht (§ 25 Abs. 2 WEG), hat ein Eigentümer, der Alleineigentümer einer Einheit ist und an einer weiteren Einheit als Miteigentümer beteiligt ist, für die ihm alleine gehörende Einheit eine Stimme, zudem besteht eine weitere Stimme für die Mitteigentümergemeinschaft.

LG Frankfurt, Urteil vom 13.2.2020, Az. 2-13 S 133/19

WEG haftet nicht für Fehler des Dienstleisters!

Die Erfüllung der auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Verkehrssicherungspflichten gehört zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung; für diese ist der Verband im Innenverhältnis zu den Wohnungs-eigentümern nicht zuständig.

Deshalb ist ein Dritter, auf den Verkehrssicherungspflichten übertragen werden, im Verhältnis zu den einzelnen Wohnungseigentümern nicht Erfüllungsgehilfe des Verbandes.

Verletzt der Dritte schuldhaft die Verkehrssicherungspflicht, begründet dies keine Schadensersatzan-sprüche einzelner Wohnungseigentümer gemäß § 280 Abs. 1 BGB gegen den Verband (Fortführung von Senat, Urteil vom 8. Juni 2018 – V ZR 125/17, BGHZ 219, 60 Rn. 15 ff., 38).

BGH, Urteil vom 13. Dezember 2019, Az. V ZR 43/19

Umlagefähigkeit von Mietkosten der Rauchwarnmelder?

Bei den Mietkosten für Rauchmelder handelt es sich nicht um umlegbare Kosten, weil diese Kosten anstelle der Kosten für die Anschaffung der Rauchmelder treten.

AG Leonberg, Urteil vom 09.05.2019, Az. 2 C 11/19

Wer trägt die Prozesskosten bei der Verwalterzustimmung?

a) Der Verwalter, der verurteilt worden ist, einem Wohnungseigentümer die Zustimmung zur Veräußerung seines Wohnungseigentums gemäß § 12 Abs. 1 WEG zu erteilen, muss die Kosten des Rechtsstreits im Innenverhältnis zu den übrigen Wohnungseigentümern nicht selber tragen.

b) Der Verwalter darf die Kosten eines Verfahrens nach § 12 Abs. 1 WEG jedenfalls dann aus dem Gemeinschaftsvermögen entnehmen, wenn der Verwaltervertrag ihn dazu ermächtigt.

BGH, Urteil vom 18. Oktober 2019, Az. V ZR 188/18

 

Folgen der Ungültigkeitserklärung eines Beschlusses über die Bestellung eines WEG-Verwalters!

Die Aufhebung eines Beschlusses über die Bestellung der Verwaltung und eines Beschlusses über die Ermächtigung von Wohnungseigentümern zum Abschluss des Verwaltervertrags führt analog § 47 FamFG weder zur Unwirksamkeit von Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen, die der Verwalter namens der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber Dritten vorgenommen hat, noch zur Unwirksamkeit des Verwaltervertrags.

BGH, Urteil vom 05.07.2019, Az. V ZR 278/17