Neuigkeiten des BGH zur Vertretung in einer Eigentümerversammlung

Eine Bestimmung in der Teilungserklärung, nach der ein Wohnungseigentümer sich in der Eigentümerversammlung nur durch den Ehegatten, einen Wohnungseigentümer oder den Verwalter vertreten lassen können, ist regelmäßig dahin ergänzend auszulegen, dass sie auch für juristische Personen gilt und dass diese sich nicht nur durch ihre organschaftlichen Vertreter, sondern auch durch einen ihrer Mitarbeiter vertreten lassen können.

Eine solche Vertretungsklausel ist ferner regelmäßig ergänzend dahin auszulegen, dass sich eine juristische Person in der Eigentümerversammlung jedenfalls auch von einem Mitarbeiter einer zu demselben Konzern gehörenden (weiteren) Tochtergesellschaft vertreten lassen darf, wenn diese für die Verwaltung der Sondereigentumseinheiten zuständig ist.

BGH, Urteil vom 28. Juni 2019 Az. V ZR 250/18

Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Entfernung der sehr alten Tapeten durch den Mieter?

Dem Vermieter entsteht nicht unabhängig vom Alter und Zustand der vom Mieter entfernten Tapetenteile ein Schaden in Höhe von 80 % der Kosten, die für eine Neutapezierung der betreffenden Wände erforderlich wären. Bei der den Mieter treffenden Verpflichtung, die ihm überlassenen Mieträume in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zu halten, handelt es sich um eine nicht leistungsbezogene Nebenpflicht (§ 241 Abs. 2 BGB), deren Verletzung eine Schadensersatzpflicht ohne weitere Fristsetzung begründet.

BGH, Urteil vom 21.08.2019 Az. VIII ZR 263/17

Selbstbeseitigungsrecht bei einer rechtswidrigen baulichen Veränderung?

  1. Ein Wohnungseigentümer hat kein Recht, selbst rechtswidrige bauliche Veränderungen zu beseitigen. Die Wohnungseigentümer können beschließen, eine rechtswidrige bauliche Veränderung zu entfernen; befindet sich die Quelle der Störung im Bereich des Sondereigentums oder einer Sondernutzungsfläche, kann der betroffene Wohnungseigentümer gem. § 14 Nr. 4 Hs. 1 WEG verpflichtet sein, die Maßnahme zu dulden.
  2. Auch in einer Zweiergemeinschaft kann ein Wohnungseigentümer nur im Wege der Beschlussersetzungsklage erreichen, dass eine rechtswidrige bauliche Veränderung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beseitigt wird.

BGH, Urteil vom 05. Juli 2019 Az. V ZR 149/18

Mietminderung – aber nicht grenzenlos

Das Recht auf Mietminderung durch den Mieter gem. § 536 BGB (d.h. Herabsetzung der Mietzahlung) bildet den Gegenstand einer Unzahl gerichtlicher Verfahren. Das Minderungsrecht steht dem Mieter insbesondere zu, wenn die Mietsache zur Zeit ihrer Überlassung an den Mieter einen ihre Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigenden Mangel aufweist oder ein solcher später entsteht.

Dabei reicht es gem. § 536c BGB schon aus, dass der Mieter den Mangel dem Vermieter unverzüglich anzeigt. Beseitigt der Vermieter den Mangel nicht, kann dies zu einer fortdauernden Herabsetzung der Miete führen. Zugleich ist der Mieter, da er den Mangel dann selbst beseitigen könnte, zusätzlich berechtigt, einen weiteren Abschlag von der Miete als Zurückbehaltungsrecht vorzunehmen. Oftmals hat aber der Mieter kein rechtes Interesse daran, dass der Vermieter den Mangel tatsächlich beseitigt, denn gerade bei kleineren Mängeln ist die billigere Miete dem Mieter willkommener als eine Mangelbeseitigung. Dass der Mieter allerdings schlecht beraten ist, die Beseitigung der Mängel zu verweigern, zeigt die aktuelle Entscheidung des BGH vom 10.4.2019, Az. VIII ZR 12/18.

Abmahnung zum Entzug des Eigentums

Das Verfahren zur Entziehung des Wohnungseigentums gem. §§ 18, 19 WEG stellt die schwerwiegendste Sanktion dar, die das Wohnungseigentumsrecht kennt. In der Praxis wird von diesem letzten Mittel allerdings nur selten Gebrauch gemacht, weil die Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums wegen Beitragszahlungsrückständen üblicherweise einfacher und schneller zum Ziel führt. Soll aber die Entfernung eines aus anderen Gründen als untragbar empfundenen Miteigentümers aus der Gemeinschaft betrieben werden, so führt bei Härtefällen kein Weg am Eigentumsentziehungsverfahrens vorbei. So kann beschlossen werden, von demjenigen Wohnungseigentümer, der trotz Abmahnung wiederholt gröblich gegen die ihm obliegenden Pflichten derart verstößt, dass den anderen Eigentümern eine Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht weiter zumutbar ist, sein Wohnungseigentum zu veräußern. Geschieht dies nicht, so kann aus einem zu erwirkenden Urteil die Zwangsversteigerung betrieben werden. Welche Stolpersteine dabei von den das Entziehungsverfahren betreibenden Wohnungseigentümern zu beachten sind, hat der BGH in seiner aktuellen Entscheidung vom 5.4.2019 (Az. V ZR 339/17) aufgezeigt.

BGH, Urteil vom 5. April 2019 – V ZR 339/17

Heimähnliche Unterbringung von Wohnungslosen; Vereinbarkeit mit Zweckbestimmung der WEG?

1. Die tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist in der Regel nicht als eine zu Wohnzwecken dienende Nut-zung, sondern als heimähnliche Unterbringung anzusehen, die grundsätzlich in Teileigentumseinheiten erfolgen kann.

2. Hält sich eine Nutzung von Wohn- und Teileigentum im Rahmen der Zweckbestimmung, kann sich ihre Unzulässigkeit nicht aus dem Charakter der Anlage und den diesen prägenden örtlichen Verhältnissen ergeben.

BGH Urteil vom 08.03.2019, V ZR 330/17

Wer zahlt die Eigenbeteiligung bei einem Versicherungsschaden im Sondereigentum?

1. Hat die WEG einen Gebäudeversicherungsvertrag abgeschlossen und wird vom Versicherer ein im Sondereigentum eingetretener Schaden reguliert, hat der geschädigte Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Auskehr der von der Wohnungseigentümergemeinschaft empfangenen Versicherungsleistung. (…)

2. Ist zwischen dem Versicherer und der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen des Gebäudeversicherungsvertrages ein Selbstbehalt vereinbart, ist dieser bei einem Schadenseintritt im Sondereigentum im Innenverhältnis zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und den einzelnen Wohnungseigentümern von dem Verband zu tragen. Der geschädigte Wohnungseigen-tümer hat gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Freistellungs- bzw. Ausgleichsanspruch auf Zahlung eines Betrages in Höhe des Selbstbehalts.

LG Karlsruhe, Urteil vom 22.11.2018 – 11 S 23/17

Abwägung beim Härtefall; Fortsetzung des wegen Eigenbedarfs gekündigten Mietverhältnisses

Maßgeblicher Zeitpunkt für die nach wirksamem Widerspruch des Mieters gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB vorzunehmende Abwägung der wechselseitigen Interessen von Vermieter und Mieter sowie der sich anschließenden Beurteilung, ob, beziehungsweise für welchen Zeitraum das durch wirksame ordentliche Kündigung nach § 573 BGB beendete Mietverhältnis nach § 574a BGB fortzusetzen ist, ist der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz.

BGH, Urteil vom 22.05.2019 Az. VIII ZR 167/17

Ist ein Tiefgaragenstellplatz zum Parken da?

1. Zur vereinbarten Beschaffenheit eines zusammen mit einer hochwertigen Eigentumswohnung erworbenen Tiefgaragenstellplatzes gehört es, dass ein Durchschnittsfahrer zumindest mit einem gehobenen Mittelklassefahrzeug in zumutbarer Weise den Abstellplatz nutzen kann.

2. Ob der Stellplatz entsprechend den Vorschriften der einschlägigen Garagen- und Stellplatzverordnung errichtet wurde, ist für die Beurteilung der Mangelhaftigkeit nicht von Belang.

3. Kann ein Tiefgaragenstellplatz nur für Kleinfahrzeuge genutzt werden, kann der Erwerber den Kaufpreis für den Stellplatz um 2/3 mindern.

OLG Braunschweig, Urt. v. 20.06.2019 Az. 8 U 62/18

Wohngeldschulden des Fiskus als Nachlassverbindlichkeit oder Eigenverbindlichkeit?

Fällt eine Eigentumswohnung in den Nachlass und ist der Fiskus zum gesetzlichen Alleinerben berufen, sind die nach dem Erbfall fällig werdenden oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft begründeten Wohngeldschulden in aller Regel Nachlassverbindlichkeiten.

Eigenverbindlichkeiten sind sie nur, wenn eindeutige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Fiskus die Wohnung für eigene Zwecke nutzen möchte.

BGH, Urteil vom 14.12.2018 Az. V ZR 309/17