Gilt die Verwalterbestellung durch das COVMG bei Amtsniederlegung fort?

Der Verwalter kann nach Amtsniederlegung und Beendigung seiner Tätigkeit nicht aufgrund des § 6 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie zur Fortführung der Verwaltertätigkeit durch die Wohnungseigentümergemeinschaft gezwungen werden.

AG Lehrte, Urteil vom 14.05.2021 Az. 14 C 136/21

Beschlussersetzungsklage wegen eines Split-Klimagerät im Altverfahren; Übergangsrecht zum WEMoG

Beschlussersetzungsklagen, die bereits vor dem 1.12.2020 anhängig waren, sind entsprechend § 48 Abs. 5 WEG gegen die übrigen Eigentümer fortzuführen, materiell ist allerdings das seit dem 1.12.2020 geltende Recht anzuwenden.

Die in § 20 Abs. 2 WEG aufgeführten privilegierten Maßnahmen sind abschließend, ein Split- Klimagerät fällt nicht darunter. Im Regelfall ist die Installation eines derartigen Gerätes mit einem Nachteil im Sinne von § 20 Abs.3 WEG verbunden, wobei insoweit die bisherigen Maßstäbe zur Aus-legung des Nachteilsbegriffs weiter anzuwenden sind.

LG Frankfurt/M., Urteil vom 20.04.2021, Az. 2-13 S 133/20

Auskunftserteilung über individuelle Hausgeldzahlungsrückstände anderer Wohnungseigentümer

Der Verwalter darf – ohne dass ein Verstoß gegen die DSGVO vorläge (a. A. noch AG Brake ZMR 2020, 332) – eine Saldenliste an sämtliche Eigentümer versenden, in welcher zahlungssäumige Eigentümer namentlich benannt und die Hausgeldrückstände aufgelistet werden. Die namentliche Nennung der Hausgeldschuldner durch den Verwalter darf in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, und zwar in der Regel nicht nur mündlich erfolgen; unabhängig davon schon zeitlich vor der Eigentü-merversammlung.

LG Oldenburg, Urteil vom 22.12.2020, Az. 5 S 50/20

Grunderwerbsteuer: Erhaltungsrücklage irrelevant

Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Teileigentum ist der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern.

BFH, Urteil vom 16.09.2020; Az. II R 49/17

Datenschutz bei Legionellenbefall in der WEG

  1. Wohnungseigentümer haben nach §§ 13, 14 WEG einen Anspruch darauf zu erfahren, in welchen Wohnungen ihrer Anlage eine Legionellenprüfung vorgenommen wird oder wurde und auch, ob es insoweit einen Legionellenbefall gegeben hat und in welchem Umfang. Daher verstößt der Verwalter nicht gegen das Datenschutzrecht, wenn er diese Angaben im Rahmen einer Ladung zur Eigentümerversammlung allen Wohnungseigentümern übermittelt, weil insoweit die Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c) DSGVO erfüllt sind.
  2. Allein die Verletzung des Datenschutzrechts als solche begründet nicht bereits für sich gesehen einen Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden nach Art. 82 I DSGVO.

LG Landshut, Endurt. v. 6.11.2020, Az. 51 O 513/20

Entfernung von Pflanzen im Bereich der Sondernutzungsfläche an einem Gartenanteil

Ob Schadensersatzansprüche wegen eines Substanzschadens an dem gemeinschaftlichen Eigentum, an dem ein Sondernutzungsrecht eingeräumt ist (hier: Entfernung von Pflanzen im Bereich der Sondernutzungsfläche), dem Sondernutzungsberechtigten oder den Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zustehen, richtet sich in erster Linie nach dem Zuweisungsgehalt des Sondernutzungsrechts; maßgeblich sind insoweit die Vorgaben der Gemeinschaftsordnung.

BGH, Urteil vom 26.11.2020, Az. V ZB 151/19

Wann ist der vermietende Sondereigentümer als Zustandsstörer anzusehen?

Der vermietende Eigentümer (hier: Teileigentümer) haftet nicht als Zustandsstörer, wenn der Schaden zwar von einem in seinem Eigentum stehenden Bauteil bzw. Gerät ausgeht, aber allein auf eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung des Mieters zurückzuführen ist; nur wenn feststeht, dass die Beschaffenheit des Bauteils bzw. Geräts nicht ordnungsgemäß war und für den Schadenseintritt zumindest mitursächlich gewesen sein kann, kann der Schaden in wertender Betrachtung (auch) dem Eigentümer zuzurechnen sein.

BGH, Urteil vom 18.12.2020, Az. V ZR 193/19

Rauchwarnmelder II – Wartung umlagefähig?

  1. Wartungskosten für Rauchwarnmelder sind sonstige Betriebskosten i. S. v. § 2 Nr. 17 BetrKV.
  2. Die Umlage von „sonstigen Betriebskosten“, die nach Mietvertragsabschluss neu entstanden und im Mietvertrag nicht im Einzelnen benannt sind – hier: Wartungskosten für Rauchwarnmelder -, erfordert eine entsprechende Erklärung des Vermieters gegenüber dem Mieter, in welchem der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.

LG München I, Urteil vom 15.04.2021, Az. 31 S 6492/20 (nicht rechtskräftig)

Rauchwarnmelder I – Anmietkosten umlagefähig?

Die Kosten der Anmietung eines Rauchmelders sind nicht als Betriebskosten auf den Wohnraummieter abwälzbar, die Kosten für dessen Wartung hingegen schon.

LG Berlin, Urteil vom 08.04.2021, Az. 67 S 335/20 (nicht rechtskräftig)

Bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum; verwalterlose Zwei-Personen-Gemeinschaft

Die Geltendmachung von Ansprüchen im Hinblick auf bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum ist nach der WEG-Reform durch das WEMoG auch in verwalterlosen Zwei-Personen-Gemeinschaften nur durch die Gemeinschaft möglich, selbst wenn das Verfahren bereits vor dem 1.12.2020 anhängig war. Ein Eigentümer ist nicht berechtigt, Ansprüche im eigenen Namen für die Gemeinschaft geltend zu machen. Bei Klagen gegen einen Eigentümer wird die Gemeinschaft jedoch nur von den übrigen Eigentümern vertreten.

LG Frankfurt/M., Urteil vom 28.01.2021, Az. 2-13 S 155/19