Rauchwarnmelder I – Anmietkosten umlagefähig?
Die Kosten der Anmietung eines Rauchmelders sind nicht als Betriebskosten auf den Wohnraummieter abwälzbar, die Kosten für dessen Wartung hingegen schon.
LG Berlin, Urteil vom 08.04.2021, Az. 67 S 335/20 (nicht rechtskräftig)