Delegation des Winterdienstes auf den Hausmeister – wer haftet?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann ihre Räum- und Streupflicht für öffentlich zugängliche Wege auf einen Hausmeister delegieren, so dass bei einer Verletzung der Streupflicht der Hausmeister – und nicht die übertragende Wohnungseigentümergemeinschaft – haftet.

Nach einer Delegation der Räum- und Streupflicht auf einen Hausmeisterdienst verbleibt der Wohnungseigentümergemeinschaft als Grundstückseigentümerin eine Überwachungs- und Kontrollpflicht. Bei der Übertragung des Räum- und Streudienstes auf einen professionellen Hausmeisterdienst darf sich die Wohnungseigentümergemeinschaft im Allgemeinen auf eine Erfüllung der Pflichten verlassen und muss nicht ohne Anlass alle Einzelheiten der Tätigkeit des Hausmeisters kontrollieren.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.12.2020 Az. 9 U 34/19

Verweigerung der Zustimmung zur Vermietung wegen Nichtvorlage des Mietvertrags

Die Nichtvorlage des Mietvertrags ist kein wichtiger Grund zur Verweigerung der nach einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer erforderlichen Zustimmung zur Vermietung (und zur Veräußerung) einer Eigentumswohnung.

BGH, Urteil vom 25.09.2020, Az. V ZR 300/18

Gestaltungsspielraum bei einem Mehrheitsbeschluss für einen neuen Verteilungsmaßstab

  1. Die Aufgabe eines Verteilungsschlüssels zu Gunsten eines neuen Verteilungsmaßstabes durch Mehrheitsbeschluss nach § 16 Abs. 3 WEG a.F. (§ 16 Abs.2 Satz 2 WEG n.F.) setzt nicht voraus, dass der geltende Kostenverteilungsschlüssel einzelne Wohnungseigentümer benachteiligt oder dass aufgrund sonstiger Umstände eine Neuregelung erforderlich ist. Den Wohnungseigentümern steht aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum zu, der lediglich durch das Willkürverbot beschränkt wird.
  2. Das gilt auch, wenn die Wohnungseigentümer die in § 6 Abs. 4 HeizkostenV genannten Abrechnungsmaßstäbe ändern. Insoweit stellt das Kriterium des „sachgerechten Grunds“ i.S.d. § 6 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 HeizkostenV lediglich eine Ausprägung des allgemeinen Willkürverbots dar.

BGH, Urteil vom 02.10.2020, Az. V ZR 282/19

CORONA und Teilnahme an der Eigentümerversammlung

  1. Jeder Wohnungseigentümer kann auch während der Corona-Pandemie seine persönliche Teilnahme an Eigentümerversammlungen verlangen.
  2. Der Verwalter darf in der Einladung Vertretungsmöglichkeiten bewerben und sich bei der Größe des angemieteten Saals an der zu erwartenden Teilnehmerzahl orientieren.

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.12.2020 – 2-13 S 108/20

Darf der Mieter auch die Zahlungsbelege einsehen?

Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung erstreckt sich auch auf die zugrundeliegenden Zahlungsbelege.

BGH, Urteil vom 09.12.2020, Az. VIII ZR 118/19

Zulässigkeit langfristiger Umlage von Kabelgebühren?

§ 43b TKG ist im Verhältnis zwischen einem Mieter und einem Vermieter, der nach § 2 Nr. 15 BetrKV die laufenden monatlichen Grundgebühren für einen Breitbandkabelanschluss auf seine Mieter umlegt, nicht anwendbar.

OLG Hamm, Urteil vom 28.5.2020, Az. 4 U 82/19

(Revision beim BGH eingelegt unter: I ZR 106/20)

Verwalter kann jederzeit sein Amt niederlegen!

Der Verwalter hat jederzeit die Möglichkeit, sein Amt niederzulegen, ohne dass es dafür besonderer Voraussetzungen bedarf. Die Erklärung der Niederlegung muss nicht gegenüber der Eigentümerver-sammlung erfolgen.

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 31.08.2020 – 2-13 S 87/19

Versammlungszeitpunkt als Beschlussmangel?

Der Beginn einer Eigentümerversammlung sollte regelmäßig werktags nicht vor 17 Uhr liegen. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz führt jedoch selbst dann, wenn ein Eigentümer aufgrund der früheren Terminierung der Versammlung an dieser nicht teilnehmen konnte, zur Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse.

LG Stuttgart, Beschl. v. 23.4.2020, Az. 19 S 23/20

Verwaltervergütung nach dem „Baukasten-System“

Die Ermächtigung bestimmter Wohnungseigentümer zum Abschluss eines bestimmten VerwalterFormular-Vertrages, in dem die Verwaltervergütung nach dem „Baukasten-System“ (vgl. BGH, Urt. v. 5.7.2019 – V ZR 278/17, ZMR 2020, 206) geregelt ist, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung. Die Aufteilung (Preisspalten) in eine Grundvergütung für bestimmte Leistungen sowie variable Vergütungen für Einzelleistungen und Aufwendungsersatz ist transparent.

LG Köln, Urt. v. 10.09.2020, Az. 29 S 263/19

Eigentümerversammlung im Freien während der COVID-19 Pandemie?

Angesichts pandemiebedingter Einschränkungen für Zusammenkünfte von Menschen aus verschiedenen Haushalten soll eine Eigentümerversammlung unter freiem Himmel zulässig sein.

Leitsätze aus NJW-Spezial, 2020, 643

AG Berlin-Wedding, Urt. v. 13.7.2020, Az. 9 C 214/20