Zulässigkeit langfristiger Umlage von Kabelgebühren?
§ 43b TKG ist im Verhältnis zwischen einem Mieter und einem Vermieter, der nach § 2 Nr. 15 BetrKV die laufenden monatlichen Grundgebühren für einen Breitbandkabelanschluss auf seine Mieter umlegt, nicht anwendbar.
OLG Hamm, Urteil vom 28.5.2020, Az. 4 U 82/19
(Revision beim BGH eingelegt unter: I ZR 106/20)