Vergütungspflicht von Gemeinschaftsantennenanlagen

Für einige Aufregung unter Wohnungseigentümern sorgten die GEMA sowie die VG Media GmbH, die an Verwalter und Eigentümer von Wohnungseigentumsanlagen herangetreten sind und die Zahlung von Lizenzgebühren für die Kabelweitersendung von Hörfunk und Fernsehprogrammen verlangt haben. Der BGH hat nunmehr entschieden, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft keine Vergütung für die Weiterleitung von Satellitenhörfunk- oder Satellitenfernsehprogrammen an die Empfangsgeräte der Wohnungseigentümer schuldet.
BGH, Urt. v. 17.09.2015 – I ZR 228/14

Wo Verwalterwirken seine Grenze hat – Wiederbestellung aufgehoben

Muss wegen diverser Verstöße des Verwalters gegen seine Pflichten aus § 27 WEG ernsthaft an seiner beruflichen Qualifikation gezweifelt werden, ist eine Wiederbestellung nicht mehr vertretbar. Dies ist der Fall, wenn der Verwalter Wohnungseigentümer nicht rechtzeitig über einen Rechtstreit informiert, sondern erst nach Rechtskraft der Entscheidung; verspätet Jahresabrechnungen vorlegt; die Aufnahme von Beschlussanträgen verweigert; Beschlüsse nicht umsetzt. Auszugsweise LG München I, Urteil vom 16.07.2015 – 36 S 18089/14

Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit „Laden“ als Gaststätte

11Eine Teileigentumseinheit, die nach der Teilungserklärung als Ladenraum dient, darf jedenfalls dann nicht als Gaststätte mit nächtlichen Öffnungszeiten genutzt werden, wenn das maßgebliche Landesrecht die nächtliche Öffnung von Verkaufsstellen untersagt.
Für die schuldrechtliche Änderung einer in der Teilungserklärung enthaltenen Zweckbestimmung ist erforderlich, dass jeder Sondereigentümer Kenntnis sowohl von dem Inhalt der Teilungserklärung als auch von der Rechtswidrigkeit der derzeitigen Nutzung hat und allseitig der rechtsgeschäftliche Wille besteht, für die Zukunft eine verbindliche Änderung vorzunehmen; eine schlichte Duldung reicht nicht aus.

Keine Störung durch Blumengießwasser

Die Nutzung des Balkons in einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann schnell zu Streit führen. Das Landgericht München I hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage befasst, ob das Anbringen von Blumenkästen an der Außenseite eines Balkons und das Gießen der darin befindlichen Blumen noch im Rahmen erlaubter Nutzung liegt oder für den Inhaber des darunter liegenden Balkons  ein Anspruch auf Unterlassung gegeben ist.  Zwar sind derartige  Einzelfallentscheidungen selten zu verallgemeinern, das LG München I hat indes einige allgemeingültige Aussagen zu erlaubter bzw. nicht erlaubter Balkonnutzung gemacht.

Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen nach Ablauf des Mietverhältnisses

„Eine Rückzahlung der Vorauszahlung scheidet aus, wenn die Mieter nach Eintritt der Abrechnungsreife einen Anspruch auf Vorlage einer Ihrer Meinung nach nicht erfolgten Abrechnung nicht durch Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes an der Zahlung der weiteren Vorauszahlung versucht haben durchzusetzen.“
AG Dortmund, Urteil v. 15.09.2015, Az. 425 C 399/15

Vollstreckung gegen erwachsene Kinder des Mieters/Schuldners

Leben erwachsene Kinder mit dem Mieter zusammen, kann mit einem allein gegen den Mieter gerichteten Räumungstitel regelmäßig auch dann gegen die Kinder vollstreckt werden, wenn diese über ein eigenes Einkommen verfügen und sich wirtschaftlich an der Miete beteiligen. Für eine gegen sie gerichtete einstweilige Verfügung gemäß § 940 a Abs. 2 ZPO besteht dann kein Rechtsschutzbedürfnis.

Transparenz in Sachen Kontenführung

1. Die Führung der Konten der Gemeinschaft nicht auf ihren Namen, sondern auf den Namen des Verwalters (offenes Treuhandkonto) entspricht regelmäßig nicht mehr den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung iSd § 21 III WEG, wenn eine Weiterführung des bisherigen offenen Treuhandkontos nicht wegen der Besonderheiten des Einzelfalles ausnahmsweise geboten ist.

Schimmelbildung; Schadensersatz; Hinweispflicht des Vermieters

Besteht die Schadensursache für Schimmelbildung in einer Kombination aus normalem Lüftungsverhalten und Möblierung bzw. Möblierung und unterbliebener überobligationsmäßiger Lüftung/Heizung, so hat der Vermieter den Entlastungsbeweis nicht geführt, weil feststeht, dass die Mietwohnung deshalb mangelhaft ist und der Vermieter hierauf nicht oder nicht in ausreichender  Weise hingewiesen hat. Ohne einen solchen konkreten auf die Mietwohnung bezogenen Hinweis liegt eine schuldhafte Pflichtverletzung der Mieter nicht vor.

Kein Schwein ruft mich an…

Der Wohnungsmieter hat neben dem Anspruch auf Strom- und Wasseranschluss grundsätzlich auch einen Anspruch darauf, dass ihm Anschlüsse für Telekommunikation zur Verfügung stehen. Der Vermieter hat für die entsprechenden Anschlussvorrichtungen zu sorgen. Ob sich daraus auch eine Verpflichtung des Vermieters ergibt, die tatsächliche mangelfreie Signalübertragung eines bestehenden Telefonanschlusses zu gewährleisten, gleich welche Ursache vorliegt, ist grundsätzlich zu verneinen.

LG Berlin, Urt. v. 12.09.2015 – 63 S 151/14

Bodenbelag in einer Eigentumswohnung: Ersetzen von Teppichboden durch Parkett

Wird der in einer Eigentumswohnung vorhandene Bodenbelag (hier: Teppichboden) durch einen anderen (hier: Parkett) ersetzt, richtet sich der zu gewährende Schallschutz grundsätzlich nach der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden Ausgabe der DIN 4109; ein höheres einzuhaltendes Schallschutzniveau kann sich zwar aus der Gemeinschaftsordnung ergeben, nicht aber aus einem besonderen Gepräge der Wohnanlage.