Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen nach Ablauf des Mietverhältnisses
„Eine Rückzahlung der Vorauszahlung scheidet aus, wenn die Mieter nach Eintritt der Abrechnungsreife einen Anspruch auf Vorlage einer Ihrer Meinung nach nicht erfolgten Abrechnung nicht durch Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes an der Zahlung der weiteren Vorauszahlung versucht haben durchzusetzen.“
AG Dortmund, Urteil v. 15.09.2015, Az. 425 C 399/15