Absage einer Eigentümerversammlung während der COVID-19 Pandemie

Eine am Tag der Einladung noch zulässige, später aber aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorgaben unzulässige Versammlung abzusagen, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.

LG Meiningen, Beschl. v. 04.08.2020, Az. 4 T 119/20