An wen muss der Bauträger Energieausweis, Schließkarte und -plan herausgeben?
Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat gegen den Bauträger einen Anspruch auf Herausgabe einer Kopie des Energieausweises. Die Herausgabe kann bei geborener oder gekorener Ausübungszuständigkeit des Verbands nur vom Verwalter und nicht von jedem einzelnen Wohnungseigentümer verlangt werden. Den Bauträger trifft auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung die Pflicht, die Schließkarte und den Schließplan für ein Mehrfamilienhaus an die Wohnungseigentümergemeinschaft herauszugeben. Die Geltendmachung dieses Anspruchs fällt in die geborene Ausübungszuständigkeit des Verbands. OLG Stuttgart – Urt. v. 16.11.2016 – 3 U 98/16