Anforderungen an eine Mietänderungserklärung aufgrund einer im Wohnraummietvertrag vereinbarter Indexmiete

Eine Mietänderungserklärung bei der Indexmiete erfordert gemäß § 557b Abs. 3 Satz 1, 2 BGB nicht die Angabe der prozentualen Veränderung der Indexdaten. BGH, Urteil vom 22.11.2017, VIII ZR 291/16