Auf welches Konto muss der Wohnungseigentümer das Hausgeld bezahlen?
Verlangt der WEG-Verwalter die Zahlung von Hausgeldern auf ein offenes Treuhandkonto, so kann der Wohnungseigentümer die Zahlung mangels Fälligkeit der Forderung verweigern.
LG Saarbrücken, Urteil vom 04.05.2018 – 5 S 44/17