Formularmäßig vereinbarter Ausschluss der Verzinsung des Kautionsguthabens im Altmietvertrag von 1966

Folgende Formularvertragsklausel im Altmietvertrag aus der Zeit vor dem 1.1.1983 ist im frei finan-zierten Wohnungsbau wirksam:

„Der Mieter erklärt sich bereit, einen Baukostenzuschuss in Höhe von DM 2.000,00 […] und eine Mietkaution in Höhe von DM 500,00 […] bei Vertragsabschluss zu zahlen. Beide Beträge sind unverzinslich […].“

BGH, Beschluss vom 21.08.2018, VIII ZR 92/17