Grenzüberschreitende Wärmedämmung zulässig?
§ 23a NachbG NRW ist verfassungsgemäß. Die zum Überbau führende Dämmung einer direkt an der Grenze stehenden Giebelwand eines Bestandsgebäudes muss der Nachbar grundsätzlich gegen Entschädigung dulden.
BGH, Urteil vom 12.11.2021, V ZR 115/20