„Die Kosten der Untersuchung des Trinkwassers nach der Trinkwasserverordnung können sämtlichen Eigentümern nach dem geltenden Verteilungsschlüssel auferlegt werden.“
LG Saarbrücken, Urt. V. 18.12.2015 – 5 S 17/15.
„Die Kosten der Untersuchung des Trinkwassers nach der Trinkwasserverordnung können sämtlichen Eigentümern nach dem geltenden Verteilungsschlüssel auferlegt werden.“
LG Saarbrücken, Urt. V. 18.12.2015 – 5 S 17/15.