Schäden durch Bäume – wann wurde die Verkehrssicherungspflicht verletzt?

Eigentümer von Bäumen sind verpflichtet, darauf zu achten, dass durch diese Bäume keine Schäden entstehen. Handelt es sich um Privateigentümer, so ist eine äußere Sichtprüfung in zeitlichen Abständen ausreichend. Bei für einen Laien erkennbaren Problemen ist dieser verpflichtet, einen Baumfachmann hinzu zu ziehen. OLG Oldenburg, Urteil vom 10.05.2017 – 12 U 7/17