Schlüsselverlust – Ersatz der gesamten Kosten für eine Schließanlage?
- Dem Vermieter steht ein Schadensersatzanspruch gegen den Mieter zu, wenn dieser Schlüssel zur Wohnung und zum Haus verliert.
- Die gesamten Kosten für den Austausch einer Schließanlage sind jedoch nicht in jedem Fall zu ersetzen.
- Entscheidend ist, ob sich eine Missbrauchsgefahr zu einem Vermögensschaden verfestigt hat und ob bei wertender Betrachtung nicht auch der Austausch einzelner Teile der Schließanlage ausreicht.
LG München I, Urteil vom 18.06.2020 Az. 31 S 12365/19