Umlaufbeschluss mit falscher Mehrheit und die Rechtsfolgen
Erreicht der Umlaufbeschluss nicht die Allstimmigkeit, ist von einem Nichtbeschluss auszugehen.
Auch der allstimmige Umlaufbeschluss kommt erst zustande, wenn dieser verkündet wird.
LG Bremen, Urteil v. 02.10.2020, Az. 4 S 188/19