Verjährung von Ansprüchen aus Erwerbsverträgen über gebrauchte Eigentumswohnungen

„Ansprüche auf Minderung und „kleinen“ Schadenersatz fallen jedenfalls dann nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG, wenn eine gebrauchte Eigentumswohnung unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft und eine Beschaffenheitsgarantie vereinbart worden ist.“
BGH, Urteil v. 24.07.2015,V ZR 145/14