Vom Saulus zum Paulus

Regelmäßig ist in den Medien zu vernehmen, dass nahezu jede zweite Betriebskostenabrechnung falsch sei.

Dies ist sogar zutreffend. Dabei liegt dies nicht etwa daran, dass die deutschen Vermieter nicht rechnen könnten oder gar ihr Mieter übers Ohr hauen wollten. Es liegt schlichtweg daran, dass die von der Rechtsprechung an die Korrektheit einer mietrechtlichen Betriebskostenabrechnung gestellten formaljuristischen Anforderungen zwischenzeitlich so hochgeschraubt sind, dass man ohne zwei juristische Staatsexamnia kaum in der Lage ist, eine „richtige“ Betriesbkostenabrechnung zu erstellen. Dies hat der BGH endlich erkannt und lockert seine Rechtsprechung.

BGH, Urt. v. 20.01.2016 – VIII ZR 93/15.